Retargeting

Definition

Retargeting (auch Remarketing) bezeichnet Werbung, die gezielt Personen erneut anspricht, die zuvor eine Website besucht oder mit einem Profil interagiert haben. Technisch geschieht das über Cookies, Pixel oder hochgeladene Kundenlisten. In Deutschland dürfen die dafür nötigen Marketing-Cookies erst nach einer ausdrücklichen Einwilligung gesetzt werden.

Wie Retargeting technisch funktioniert

Auf der Website liegt ein Messcode der Werbeplattform. Besucht jemand eine bestimmte Seite, wird er — nach Einwilligung — einer Zielgruppenliste zugeordnet. Diese Liste hat eine Mitgliedsdauer, etwa 30 oder 90 Tage. Schaltet die Plattform anschließend Anzeigen aus, kann sie diese Liste gezielt ansprechen oder bewusst ausschließen.

Gebräuchlich sind vier Varianten:

  • Website-Retargeting nach besuchten Seiten, oft gestaffelt nach Seitentiefe.
  • Dynamisches Retargeting im Shop, bei dem genau die angesehenen Artikel erneut gezeigt werden.
  • Interaktions-Zielgruppen aus sozialen Netzwerken, etwa Personen, die ein Video zu einem großen Teil gesehen haben.
  • Kundenlisten, bei denen bestehende Kontakte hochgeladen und abgeglichen werden — datenschutzrechtlich der heikelste Weg, weil Sie Daten an einen Dritten weitergeben.

Stand September 2026 schrumpfen diese Listen deutlich schneller als noch vor einigen Jahren: Browser begrenzen die Lebensdauer von Cookies, Tracking-Schutz greift breiter, und ein Teil der Besucher lehnt im Banner ab. Planen Sie deshalb nicht mit der Besucherzahl aus der Statistik, sondern mit dem Bruchteil davon, der tatsächlich in der Liste landet.

Was rechtlich gilt

Die Reihenfolge ist eindeutig: erst die Einwilligung, dann der Code. Ein Banner, das beim Laden bereits Marketing-Cookies setzt, ist der klassische Fehler — und der am leichtesten nachweisbare.

Worauf es in der Praxis ankommt (Stand September 2026):

PunktAnforderung
ZeitpunktKein Setzen von Marketing-Cookies vor der aktiven Zustimmung.
FreiwilligkeitAblehnen muss so einfach sein wie Zustimmen, keine vorangekreuzten Felder.
TransparenzZwecke, eingesetzte Dienste und Empfänger müssen benannt sein.
WiderrufJederzeit möglich und so leicht wie die Erteilung.
NachweisDie Entscheidung muss dokumentiert und wiederauffindbar sein.
DrittlandBei Diensten außerhalb der EU sind die Übermittlungsgrundlagen zu prüfen.

Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung: Wir richten die Technik sauber ein, die Prüfung von Consent-Banner, Verträgen zur Auftragsverarbeitung und Datenschutzerklärung gehört in anwaltliche Hände. Wie wir mit Daten umgehen, steht unter Datenschutz.

Wann sich Retargeting rechnet

Retargeting wirkt dort, wo Entscheidungen Zeit brauchen und der Auftragswert den Aufwand trägt: Sanierungen, Anschaffungen mit Vergleichsphase, erklärungsbedürftige Dienstleistungen, abgebrochene Warenkörbe. Es ist die Stufe im Sales Funnel, die Kontakt hält, solange noch verglichen wird.

Es lohnt sich nicht, wenn die Website zu wenige Besucher hat, wenn die Leistung spontan und lokal entschieden wird, oder wenn die Zielseite selbst das Problem ist. Anzeigen, die Menschen ein zweites Mal auf eine Seite schicken, die beim ersten Mal nicht überzeugt hat, verbrennen nur schneller Budget. Die Reihenfolge lautet deshalb: erst die Seite in Ordnung bringen, dann Besucher zurückholen — nicht umgekehrt.

Sauber aufsetzen

  1. Blockieren bis zur Einwilligung — Messcodes werden erst nach der Zustimmung ausgeliefert, sonst haften Sie für den Rest.
  2. Listen segmentieren nach Seitentiefe: Wer nur den Blog gelesen hat, bekommt eine andere Botschaft als jemand, der bis zur Preisseite gekommen ist.
  3. Ausschlusslisten pflegen für bestehende Kunden, laufende Aufträge und Bewerber.
  4. Kontakthäufigkeit begrenzen, sonst kippt Erinnerung in Belästigung.
  5. Auf eine eigene Zielseite führen, die an den ersten Besuch anknüpft statt auf die Startseite zu schicken.
  6. Getrennt auswerten. Retargeting sammelt Umsatz ein, der teilweise auch ohne Anzeige entstanden wäre — bewerten Sie es nie im selben Topf wie Neukundenkampagnen, sonst sieht jede Zahl gut aus und keine hilft bei der Entscheidung, wo das nächste Budget hingehört.

Wir betreuen Meta- und Google-Konten deutschlandweit remote für 499 € im Monat (PPC Professional) oder 799 € im Monat (PPC Ultimate), bei drei Monaten Mindestlaufzeit und ab etwa 1.200 € Werbebudget monatlich. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Die Kanäle im Detail finden Sie unter Meta Ads und Google Ads, alle Pakete unter Preise.

Häufige Fragen zu Retargeting

Darf ich Retargeting ohne Einwilligung einsetzen?

Nein. Das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und der Zugriff darauf — also Cookies und Pixel für Werbezwecke — setzen nach § 25 TDDDG eine Einwilligung voraus, und die DSGVO verlangt zusätzlich eine Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung. Praktisch heißt das: erst der aktive Klick im Consent-Banner, dann das Setzen. Wir leisten keine Rechtsberatung — lassen Sie Banner und Datenschutzerklärung anwaltlich prüfen.

Wie viele Besucher brauche ich, damit Retargeting funktioniert?

Genug, damit die Zielgruppenliste die Mindestgröße der jeweiligen Plattform erreicht und nicht ständig leerläuft — die konkrete Schwelle steht in Ihrem Werbekonto und ändert sich gelegentlich. Rechnen Sie außerdem ein, dass nur der Teil der Besucher zählt, der vorher eingewilligt hat. Bei wenigen Besuchern im Monat ist das Budget in Sichtbarkeit und eine bessere Website besser angelegt.

Warum sehe ich meine eigene Anzeige ständig?

Weil Sie zu Ihrer eigenen Zielgruppe gehören und Ihre Liste vermutlich klein ist: Wenige Personen bekommen dieselben Anzeigen entsprechend häufig. Dagegen helfen eine Obergrenze für die Kontakthäufigkeit, eine Begrenzung der Mitgliedsdauer und Ausschlusslisten für bestehende Kunden und eigene Mitarbeiter.

Was ist der Unterschied zwischen Retargeting und Remarketing?

In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet. Google hat seine Zielgruppenfunktionen lange „Remarketing" genannt, im übrigen Markt hat sich „Retargeting" durchgesetzt. Manche Quellen unterscheiden zusätzlich zwischen Anzeigen (Retargeting) und erneuter Ansprache per E-Mail (Remarketing) — einheitlich ist das nicht, deshalb sollten Sie im Zweifel nachfragen, was gemeint ist.

Zuletzt geprüft am 16. September 2026 von Marek Stein, Inhaber von nova.02:media.

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