Deepfakes im Geschäftsalltag: Betrug mit Stimme und Bild
16. September 2026
Der Anruf klingt nach Ihrem Chef. Die Stimme, der Tonfall, die typische Eile. Es geht um eine Überweisung, die heute noch raus muss, und um Diskretion, weil eine Übernahme läuft. Zwanzig Minuten später ist das Geld weg und niemand hat einen Fehler gemacht — außer dem, einer Stimme zu vertrauen.
Genau dieses Szenario beschreibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Angriffsszenario: Ein Angreifer könnte „eine Person mit der Stimme von deren Führungskraft anrufen, um eine Geldtransaktion auszulösen”. Es braucht dafür keinen Staatsapparat und keinen Hollywood-Etat mehr.
Ein Hinweis vorab: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wir bei nova.02:media setzen Websites und Werbung technisch um — wir beraten nicht rechtlich und dürfen es auch nicht. Für Ihren konkreten Fall, insbesondere bei Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechten, ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.
Was Deepfakes technisch sind
Das BSI beschreibt Deepfakes als Verfahren zur Manipulation medialer Identitäten mithilfe künstlicher Intelligenz. Der Begriff stammt von den verwendeten tiefen neuronalen Netzen — „deep neural networks”. Fachlich unterscheidet das BSI mehrere Kategorien:
- Gesichtstausch (Face Swapping): Das Gesicht einer Person wird in ein anderes Video eingefügt.
- Mimik-Manipulation (Face Reenactment): Kopfbewegung, Mimik oder Lippenbewegung einer Person werden verändert.
- Stimmsynthese (Text-to-Speech): Ein geschriebener Text wird in ein Audiosignal in einer Zielstimme umgewandelt.
- Stimmumwandlung (Voice Conversion): Eine vorhandene Aufnahme wird in eine andere Stimme überführt.
Für den Geschäftsalltag ist die Technik zweitrangig. Entscheidend ist die Konsequenz: Stimme und Gesicht taugen nicht mehr als Beweis dafür, dass am anderen Ende die Person ist, für die Sie sie halten. Das BSI weist genau deshalb auf die Gefährdung von Fernidentifikationsverfahren hin — etwa der Sprechererkennung über das Telefon oder der Videoidentifikation.
Fünf Maschen, die Unternehmen wirklich treffen
1. Die gefälschte Stimme am Telefon
Die klassische Chefmasche, nur eine Stufe überzeugender. Der Aufbau ist immer ähnlich: extremer Zeitdruck, die Bitte um Verschwiegenheit, ein ungewöhnlicher Vorgang, der angeblich keine Rückfrage verträgt. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt genau diese Kombination aus Zeitdruck und Geheimhaltung als typisches Erkennungsmerkmal beim CEO-Fraud und rät: „Ruf deinen Vorgesetzten über die bekannte Nummer an und frag persönlich nach.” Wie CEO-Fraud und die verwandten Maschen im Detail ablaufen, beschreibt der Beitrag Phishing, Spam und Betrugsanrufe.
2. Der manipulierte Video-Call
Wenn ein Anruf nicht mehr reicht, kommt Bild dazu. Ein kurzer Video-Call mit einem bekannten Gesicht wirkt wie eine zusätzliche Sicherheitsstufe — ist aber keine. Für Unternehmen heißt das: Ein Video-Call ist kein Freigabeverfahren. Er ist ein Kommunikationskanal, der genauso manipulierbar ist wie eine E-Mail-Adresse.
3. Fake-Werbung mit fremdem Logo und prominenten Gesichtern
Die Verbraucherzentrale beschreibt, wie Kriminelle mit Deepfakes von Prominenten Fake-Werbung glaubwürdig erscheinen lassen — typischerweise für dubiose Finanz- und Gesundheitsangebote, wobei die gezeigten Personen von ihrem „Einsatz” meist nichts wissen. Dasselbe Muster trifft Unternehmen: Ein bekanntes Firmenlogo, ein nachgebautes Layout, ein vermeintliches Zitat der Geschäftsführung. Wer solche Anzeigen sieht, ordnet sie Ihnen zu — und beschwert sich am Ende bei Ihnen. Wenn Sie selbst über Meta Ads oder Google Ads werben, ist der Schaden doppelt: Ihre echten Anzeigen verlieren an Glaubwürdigkeit.
4. Getäuschte Bewerbungsgespräche
Remote-Bewerbungen sind Standard geworden, und damit auch ein neuer Angriffsweg: Im Video-Interview sitzt nicht zwingend die Person, deren Lebenslauf vorliegt. Die Motive reichen von schlichter Hochstapelei bis zum Ziel, an Systemzugänge und interne Daten zu kommen. Praktische Folge für kleine Betriebe: Vor einer Einstellung mit Zugriff auf Kundendaten oder Zahlungsprozesse gehört ein persönlicher Termin oder eine Ausweisprüfung dazu, die nicht allein aus einem Video-Stream besteht.
5. Geklonte Websites
Die älteste Masche im Bunde, aber durch KI schneller und sauberer geworden. Kriminelle kopieren Layout, Texte und Bilder einer echten Firmenseite und legen sie unter einer ähnlichen Domain ab — oft unterscheidet nur ein Sonderzeichen oder eine andere Endung. Ein gültiges SSL-Zertifikat ist dabei kein Qualitätsmerkmal, sondern Standard: Auch Fälscher besorgen sich eines, damit der Browser keine Warnung zeigt. Wie solche Kopien funktionieren und woran man sie erkennt, haben wir im Beitrag Fake-Shops erkennen und vermeiden ausführlich beschrieben.
Woran Sie Fälschungen erkennen können
Das BSI nennt konkrete Artefakte, die bei vielen Verfahren entstehen. Bei Videos: sichtbare Artefakte an der Naht rund um das Gesicht, Wechsel der Hautfarbe, doppelte Augenbrauen, auffällig verwaschene Konturen an Zähnen und Augen, begrenzte Mimik, unstimmige Belichtung und Fehler bei Profilansichten.
Bei Stimmen: ein metallischer Klang, falsch ausgesprochene Wörter, eine sehr monotone Betonung, unnatürliche Geräusche sowie Verzögerungen, weil hochwertige Systeme Verarbeitungszeit brauchen.
Dazu kommen Merkmale, die nichts mit der Technik zu tun haben. Die Verbraucherzentrale nennt bei Fake-Werbung unter anderem fehlende Quellen, kein Impressum, Rechtschreibfehler und übertriebene Versprechen. Und im Gespräch hilft der schlichteste Test überhaupt: eine spontane Rückfrage, die nur die echte Person beantworten kann — nicht das Passwort, sondern etwas aus dem gemeinsamen Alltag.
Warum technische Erkennung allein nicht reicht
Es gibt Erkennungssoftware. Sie ist nützlich, aber sie ist kein Schutzschild, und das sagt das BSI selbst sehr deutlich. Zwei Grenzen benennt die Behörde ausdrücklich:
Generalisierbarkeit. Detektionsverfahren werden auf bestimmten Daten trainiert. Auf ähnlichen Daten funktionieren sie relativ zuverlässig — werden einzelne Parameter verändert, versagen sie häufig. Jede neue Generation von Fälschungswerkzeugen liegt also erst einmal vorn.
Gezielte Täuschung. Angreifer können Störungen einbauen, die Detektionssysteme in die Irre führen, für Menschen aber nicht wahrnehmbar sind.
Als zentrale Gegenmaßnahme nennt das BSI daher nicht Software, sondern die Schulung potenziell betroffener Personen: Wer weiß, dass ein solcher Angriff möglich ist, bewertet Gehörtes und Gesehenes anders. Und wer die typischen Artefakte kennt, erkennt Fälschungen deutlich häufiger.
Organisatorischer Schutz: Prozesse statt Bauchgefühl
Der wirksamste Schutz ist unspektakulär: Regeln, die unabhängig davon greifen, wie überzeugend eine Stimme klingt.
- Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt, Prozesse einzurichten, bei denen ungewöhnliche Zahlungen stets von mehreren Personen geprüft werden. Legen Sie eine Betragsgrenze fest, ab der zwingend eine zweite Freigabe nötig ist — und eine zweite, niedrigere Grenze für Zahlungen an neue Empfänger.
- Rückruf über die bekannte Nummer. Niemals die Nummer verwenden, die in der Anfrage steht. Immer die aus dem eigenen Adressbuch.
- Ein Codewort für Eilfälle. Ein intern vereinbartes Wort, das nirgends digital gespeichert ist, klärt in fünf Sekunden, was keine Software klärt.
- Klare Freigabeprozesse, schriftlich. Wer darf was freigeben, bis zu welcher Höhe, über welchen Weg? Wenn das dokumentiert ist, ist jede Abweichung automatisch ein Warnsignal — und niemand muss sich trauen, dem Chef zu widersprechen.
- Zeitdruck ist das Warnsignal. Machen Sie im Team zur Regel: Dringlichkeit plus Geheimhaltung bedeutet immer Rückfrage, nie Ausnahme.
- Sparsam mit Material sein. Jede öffentliche Sprachaufnahme und jedes Video liefert Rohmaterial. Das ist kein Grund, auf Social Media oder Imagefilme zu verzichten — aber ein Grund, interne Organigramme, Durchwahlen und Urlaubspläne nicht öffentlich zu stellen.
Wer generell überlegt, wie KI-Werkzeuge im eigenen Betrieb sinnvoll und sicher eingesetzt werden, findet in unserer Übersicht der besten KI-Tools für KMU die andere, produktive Seite derselben Technik. Welche technischen Grundlagen daneben zählen, steht im Beitrag Virenschutz, Zwei-Faktor und Passwörter.
Wenn Ihr Unternehmen für Fälschungen missbraucht wird
Es trifft Sie nicht nur als Opfer eines Betrugsversuchs, sondern manchmal als unfreiwilligen Absender. Dann zählt Reihenfolge:
- Beweise sichern, bevor etwas verschwindet. Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit; bei Videos zusätzlich eine Bildschirmaufnahme. Notieren Sie, wo und wann Sie den Inhalt gesehen haben.
- Plattform melden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt genau das: Screenshot machen und den Inhalt bei der Plattform melden, etwa als irreführend oder als Täuschung. Nutzen Sie, wenn vorhanden, den Meldeweg für Markenrechtsverletzungen — der führt meist schneller zum Ziel als eine allgemeine Meldung.
- Anzeige erstatten. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist auch dann sinnvoll, wenn die Täter im Ausland sitzen: Sie schafft einen Vorgang, auf den Sie sich gegenüber Plattformen, Banken und Kunden berufen können.
- Anwaltlich prüfen lassen. Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte sind das schärfste Schwert gegen geklonte Seiten und Fake-Anzeigen. Das gehört in professionelle Hände, nicht in ein Blog-Rezept.
- Eigene Kunden informieren. Ein kurzer, sachlicher Hinweis auf Website und in den sozialen Kanälen: Wir werben nicht auf diesem Weg, unsere einzige Domain lautet …, im Zweifel rufen Sie uns an. Das kostet zehn Minuten und verhindert mehr Schaden als jede spätere Klarstellung.
- Wenn eigene Systeme betroffen sind: Wurde nicht nur Ihre Marke kopiert, sondern Ihre Seite selbst manipuliert, gilt ein anderer Ablauf. Den haben wir unter Website gehackt und im Beitrag Website gehackt: Erste Hilfe in 10 Schritten beschrieben.
Markenschutz: Warum eine gepflegte eigene Präsenz hilft
Eine Fälschung funktioniert nur, solange es keinen einfachen Vergleichsmaßstab gibt. Genau den liefern Sie selbst — und das ist der Punkt, an dem Marketing und Sicherheit dasselbe Ziel haben.
- Eine eindeutige Hauptdomain. Wenn jeder Kunde weiß, unter welcher Adresse Sie erreichbar sind, fällt eine abweichende Schreibweise auf. Halten Sie Ihre Domain überall identisch — auf Rechnungen, Fahrzeugen, in Signaturen.
- Eine vollständige, aktuelle Website. Impressum, Ansprechpartner, Telefonnummer, echte Fotos: Alles, was eine professionell gebaute Website mitbringt, ist zugleich ein Echtheitsmerkmal, das eine schnell zusammenkopierte Fälschung selten sauber nachbaut.
- Gepflegte Profile mit einheitlichen Daten. Firmenname, Adresse und Leistungsbeschreibung sollten auf Website, Unternehmensprofil und in Verzeichnissen übereinstimmen. Das hilft Kunden bei der Einordnung — und es ist dieselbe Arbeit, die Ihre Sichtbarkeit in KI-Systemen verbessert, weil auch die auf konsistente Daten angewiesen sind.
- Maschinenlesbare Unternehmensdaten. Mit Schema-Markup und der Verknüpfung Ihrer Profile beschreiben Sie Ihr Unternehmen eindeutig. Suchmaschinen und KI-Systeme ordnen Ihre echte Seite dann klarer zu als eine Kopie ohne Historie.
- Erkennbare Autorenschaft. Namen, Gesichter und nachvollziehbare Erfahrung — was unter E-E-A-T zusammengefasst wird — machen Ihre Inhalte glaubwürdig und schwerer imitierbar.
Was seit August 2026 rechtlich gilt
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelten Erleichterungen.
Kriminelle beeindruckt das nicht. Relevant ist die Regel für Sie als seriöses Unternehmen: Wer KI-generierte Gesichter, Stimmen oder Szenen in der eigenen Werbung einsetzt, sollte die Kennzeichnungsfrage vor der Produktion klären — nicht nach der Veröffentlichung. Was im Einzelfall gilt, klären Sie anwaltlich; Stand dieser Einordnung ist September 2026. Welche Werbeaussagen daneben schnell abgemahnt werden, steht im Beitrag Werbeversprechen: Was Sie sagen dürfen.
Häufige Fragen
Was ist ein Deepfake? Ein Deepfake ist ein mit künstlicher Intelligenz erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der eine echte Person täuschend ähnlich nachbildet. Das BSI fasst darunter Verfahren zur Manipulation medialer Identitäten und nennt unter anderem das Austauschen von Gesichtern in Videos, das Verändern von Mimik und Lippenbewegungen sowie das Nachbilden von Stimmen über Text-to-Speech und Voice Conversion.
Welche Deepfake-Maschen treffen Unternehmen am häufigsten? Das BSI nennt als Angriffsszenario ausdrücklich den CEO-Fraud: Ein Angreifer ruft eine Mitarbeiterin mit der Stimme ihrer Führungskraft an, um eine Geldtransaktion auszulösen. Dazu kommen in der Praxis manipulierte Video-Calls zur Zahlungsfreigabe, gefälschte Werbeanzeigen mit fremden Firmenlogos, Täuschungen in Video-Bewerbungsgesprächen und geklonte Websites, die eine echte Firmenseite nachbauen.
Woran erkenne ich einen Deepfake in einem Video-Call? Das BSI beschreibt typische Artefakte: sichtbare Übergänge und Farbsprünge an den Rändern des Gesichts, verwaschene Konturen an Zähnen und Augen, begrenzte Mimik und unstimmige Belichtung. Bei Stimmen nennt das BSI metallischen Klang, falsch ausgesprochene Wörter, monotone Betonung und unnatürliche Geräusche. Verlässlicher als das Hinsehen ist ein Rückruf über eine Nummer, die Sie selbst kennen.
Reicht Erkennungssoftware als Schutz gegen Deepfakes? Nein. Das BSI weist darauf hin, dass automatisierte Detektionsverfahren auf bestimmten Daten trainiert werden und häufig versagen, sobald sich einzelne Parameter ändern. Außerdem lassen sich solche Systeme durch gezielte Störungen täuschen, die für Menschen nicht wahrnehmbar sind. Als zentrale Maßnahme nennt das BSI deshalb die Schulung potenziell betroffener Personen.
Was tun, wenn mein Unternehmen für gefälschte Werbung missbraucht wird? Sichern Sie zuerst Beweise, bevor etwas verschwindet: Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Deepfake-Werbung, Screenshots zu machen und den Inhalt der Plattform zu melden. Ergänzend kommen eine Strafanzeige, anwaltliche Schritte wegen Marken- und Namensrechten sowie ein kurzer Hinweis auf Ihren eigenen Kanälen infrage, damit Kunden die Fälschung einordnen können.
Müssen Deepfakes gekennzeichnet werden? Nach Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 müssen Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Kriminelle halten sich daran naturgemäß nicht — die Pflicht trifft vor allem seriöse Anwender, etwa in der eigenen Werbeproduktion.
Fazit
Deepfakes machen ein Prinzip kaputt, auf das sich Unternehmen jahrzehntelang verlassen haben: dass Stimme und Gesicht für Identität bürgen. Der Ersatz ist kein Produkt, sondern eine Entscheidung — dass ungewöhnliche Zahlungen immer über einen zweiten Kanal bestätigt werden, dass Zeitdruck ein Warnsignal ist und nicht ein Grund zur Eile, und dass jede Mitarbeiterin ohne Angst vor Peinlichkeit zurückrufen darf.
Die zweite Hälfte des Schutzes ist Ihre Außendarstellung. Eine eindeutige Domain, eine vollständige Website und gepflegte, konsistente Profile sind keine Sicherheitsmaßnahme im engeren Sinn — aber sie sind der Maßstab, an dem Ihre Kunden eine Fälschung als Fälschung erkennen.
Sie möchten Ihre Online-Präsenz so aufstellen, dass echt und falsch auseinanderzuhalten sind? Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns in 20 Minuten Ihre Domain, Ihre Website und Ihre Profile an und sagen Ihnen, wo es hakt. Mehr dazu auf der Seite Beratung — oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.